Führerschein mit 17
Auto fahren mit 17 jetzt auch in NRW

17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Ein Modellversuch in NRW macht das möglich. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft. Ab Oktober dürfen nun auch in Nordrhein-Westfalen 17-Jährige Auto fahren - wenn ein erwachsener Begleiter dabei ist. Das Düsseldorfer Kabinett hat einen entsprechenden Erlass an die Bezirksregierungen gegeben. Den Führerschein mit 17 gibt's vorläufig als Modellversuch. Der Erlass des Kabinetts ermächtigt die Bezirksregierungen, den 54 Straßenverkehrsämtern in Nordrhein-Westfalen grünes Licht für den Führerschein mit 17 zu geben.
Somit können junge Leute, (frühestens mit
16,5 Jahren) mit der Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen
Bund
BE beginnen. Die Theorieprüfung kann frühestens
3 Monate und die Praktische Prüfung frühestens
1Monat vor dem 17 Lebensjahr absolviert werden. Nach bestandener Prüfung gibt es dann eine sogenannte
Prüfbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst mit 18 ausgestellt werden kann, ist die Prüfbescheinigung solange der Nachweis für die Erlaubnis des begleitenden Fahrens. Eine erneute Prüfung ist dafür nicht nötig. Bis zu ihrer Volljährigkeit dürfen die Fahranfänger aber nur am Steuer sitzen, wenn sie von einem Erwachsenen im Auto begleitet werden.
Die Begleitperson: Für die Begleitperson besteht
keine Verpflichtung einer besonderen Schulung, der Besuch einer
Informationsveranstaltung ist aber empfehlenswert! Der Begleiter muss mindestens
30 Jahre alt sein, seit
fünf Jahren ohne Unterbrechung im Besitz der Führerscheinklasse B (früher Klasse 3) sein und darf nicht mehr als
drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Wie der Fahrer darf auch die Begleitperson nicht mehr als maximal
0,5 Promille Alkohol im Blut haben und darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel (insb. Drogen) stehen. Darüber hinaus muss der Begleiter namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Die Anzahl der Begleitpersonen in NRW ist im Gegensatz zu Niedersachsen unbegrenzt.
Die Verantwortung: Die rechtliche Verantwortung bleibt weiterhin beim
Fahrer. Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften kann er also
nicht auf seinen Begleiter schieben. Und wer glaubt, mit 17 Jahren schon ohne die Begleitperson fahren zu können, dem droht der
Entzug der Prüfbescheinigung und das langersehnte Auto fahren hat erst einmal ein Ende!
Das Ziel:

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher. An mehr als
1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des "Begleiteten Fahrens ab
17" soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des "mäßigenden Einflusses" durch die Begleitperson. Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln.
Sonstiges: Mit Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt die zweijährige Probezeit.
Die Prüfbescheinigung der Klasse B und BE berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, L, S-jedoch nur in Deutschland.
Hinweis an die Halterin oder Halter des Fahrzeugs: Teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch genutzt wird.
Informationsveranstaltungen für dei Begleitperson werden nach Bedarf von einigen Fahrschulen oder von der Verkehrswacht Kreis Gütersloh e. V. durchgeführt.