Ein erschreckendes Beispiel:
28 Metervor dem Fahrzeug springt plötzlich ein Kind auf die trockene Fahrbahn. Bei einer Fahrzeug- (Ausgangs-) Geschwindigkeit von 50 km/h kann der Fahrer sein Fahrzeug noch abremsen, und das Kind nicht erfasstt.
Beträgt dagegen die Geschwindigkeit 70 km/h, wird das Kind mit etwa 58 km/h getroffen. Bereits bei einer Aufprall-(Kollisions-) Geschwindigkeit ab 38 km/h treten nach Feststellungen der Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen absolut tödliche Verletzungen auf.
