Der Winter beginnt bereits ab 7°C !

Braucht man überhaupt Winterreifen im Zeitalter von ABS und ESP?
Nach Informationen des Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) werden
nur 43 Prozent aller Fahrzeuge im Herbst umgerüstet.
Sparen die anderen 57 Prozent am falschen Ende???
Worauf sollte man also achten?
Nur in wenigen Gegenden Deutschlands gibt es sehr strenge Fröste und "Polarnächte", aber nachts sinkt die Temperatur trotzdem stark ab.
Nachstehend gibt es einige
Tipps damit Sie so sicher wie möglich mit
dem Fahrzeug durch den Winter kommen.
Wer sich und sein Fahrzeug richtig auf den Winter einstellt, trägt auch maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei, hilft der Umwelt und erhält den
Wert seines Fahrzeuges.

Zündanlage checken lassen und veraltete Kerzen erneuern.
Bei älteren Batterien den Flüssigkeitsstand überprüfen und,
wenn nötig, destilliertes Wasser nachfüllen.
Ölstand nachprüfen und bei Bedarf nachfüllen.
Wischerblätter inspizieren. Angefranste Wischergummis
verursachen Streifen und Schmierenbildung auf der Scheibe
und beeinträchtigen die Sicht erheblich. Schlechte Wischer-
blätter auswechseln.
Frostschutzmittel in Kühlwasser und Scheibenwaschanlage geben. Scheibenwischanlage sofort betätigen, damit der Frostschutz in sämtliche Leitungen, Düsen und Pumpen gelangt.
Lichtanlage überprüfen und Scheinwerfer einstellen lassen.
Gummidichtungen mit Talkum, Glyzerin oder Vaselin einreiben.
So sind die Dichtungen geschmeidiger und es wird verhindert,
dass bei Frost Türen und Kofferraumdeckel festkleben.
Winterzubehör ins Fahrzeug legen!

Dazu gehört unter anderem:
- Anti-Beschlagtuch;
- ein Eiskratzer;
- ein Starthilfekabel;
- ein Abschleppseil;
- ein Handfeger;
- Handschuhe.
Je nach dem, wohin die Reise geht, sollten eventuell auch Schneeketten nicht vergessen werden.
Für längere Fahrten sollten auch eine Decke, warme Kleidung und heiße Getränke an Bord sein.
Das Eisspray ein zweiter Eiskratzer und der Türschlossenteiser gehören allerdings in die Jackentasche und
nicht ins Auto. Sollten die Türen nämlich mal zugefroren sein, helfen die Sachen wenig wenn diese im Auto liegen!
Die Fahrweise ist entscheidend!

Auf winterlichen Strassen sicher ans Ziel kommen,
will gelernt sein. Niemals unter Zeitdruck losfahren.
Auf keinen Fall das Fahrzeug warmlaufen lassen.
Das schadet vor allem der Umwelt und auch dem Motor.
Der Motor kommt am besten auf Betriebs temperatur,
wenn er nach dem Start im mittleren Drehzahlbereich gefahren wird.
Alle Scheiben, auch die Scheinwerfer, immer und ganz von Schnee und Eis säubern.
Denn vor allem im Winter zählt die Devise "sehen und gesehen werden".
Vorausschauend fahren!
Schattige Waldstücke, Brücken oder Straßen, die an Flüssen liegen, sind besonders glatteisgefährdet.
Unbedingt Abstand halten! Bei glatter Fahrbahn vergrößert sich der Bremsweg erheblich (auch mit ABS).
Gefühlvoll bremsen und lenken!
Alle Pedale so behandeln, als ob rohe Eier darauf lägen.
Bei abrupten Bremsmanövern kann ein Unter- oder Übersteuern verursacht
werden und man verliert die Kontrolle über den Wagen. Durch rechtzeitiges
Herunterschalten zusätzlich bremsen!
Wenn der Wagen aber dennoch einmal ins Schlittern kommt, nicht in Panik verfallen.
Hektische Reaktionen vermeiden, auskuppeln und das Fahrzeug gleichmäßig rollen lassen.
Lenkrad festhalten, aber nicht umklammern.
Sich nicht blind auf die Technik und die elektronischen Helfer wie ABS-ESP usw. verlassen!
Sie erhöhen zwar maßgeblich die Fahrsicherheit, sind aber kein Freibrief für einen riskanten Fahrstil. Auch die ausgefeilteste Elektronik kann die physikalischen Gesetze nicht außer Kraft setzen.
Bei Fahrzeugen ohne ABS nie gleichzeitig lenken und bremsen!
Beim Bremsen auf glatter Fahrbahn geht die Lenkwirkung verloren und
trotz eingeschlagener Räder schiebt das Fahrzeug weiter geradeaus.
Streusalz kann den Bremsen schaden. Bei längeren Fahrten auf salznassen Straßen von Zeit zu Zeit vorsichtig Probebremsen, um die entstandene
Salzkruste abzuschleifen.
FRAGEN & ANTWORTEN
Gibt es eigentlich eine Winterreifenpflicht?
Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) tritt am 4. Dezember
2010 in Kraft.
§ 2 Abs. 3a Satz 1, 2 und 3 Straßenverkehrs-Ordnung wurde wie folgt gefasst:
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug
nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie
92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen
und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992,
S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005,
S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M + S Reifen).
Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September
1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I
S. 872) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an
den Rädern der Antriebsachsen M + S Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für
Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in
§ 35 Abs. 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt
keine M + S Reifen verfügbar sind.
Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug <<...weiter wie bisheriger Text... >>.“
Die Winterreifenpflicht erstreckt sich somit auf zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Bei Kraftfahrzeugen der Klassen M 2, M3, N2 und N3 müssen an den Rädern der
Antriebsachsen entsprechende Reifen angebracht sein. Bei einer Antriebsachse
mit Doppelbereifung müssen somit 4 „Winterreifen“ verwendet werden.
Als Winterreifen gelten nur solche Reifen, die mit der Aufschrift M + S, (M&S,
M.S), einem Schneeflockensymbol oder einem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm
mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen
müssen mit o. a. Aufschrift oder Kennzeichnung versehen sein.
Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen muss bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis- oder Reifglätte mindestens 1,6 mm betragen (§ 36 Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung).
Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) tritt am 4. Dezember2010 in Kraft.
§ 2 Abs. 3a Satz 1, 2 und 3 Straßenverkehrs-Ordnung wurde wie folgt gefasst:„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeugnur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugenund Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage
(ABl. L 129 vom 14.5.1992,S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005,S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M + S Reifen).Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. IS. 872) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn anden Rädern der Antriebsachsen M + S Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht fürNutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in§ 35 Abs. 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingtkeine M + S Reifen verfügbar sind.Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug <<...weiter wie bisheriger Text... >>.“
Die Winterreifenpflicht erstreckt sich somit auf zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge.Bei Kraftfahrzeugen der Klassen M 2, M3, N2 und N3 müssen an den Rädern derAntriebsachsen entsprechende Reifen angebracht sein. Bei einer Antriebsachsemit Doppelbereifung müssen somit 4 „Winterreifen“ verwendet werden.Als Winterreifen gelten nur solche Reifen, die mit der Aufschrift M + S, (M&S,M.S), einem Schneeflockensymbol oder einem Alpine-Symbol (Bergpiktogrammmit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifenmüssen mit o. a. Aufschrift oder Kennzeichnung versehen sein.Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen muss bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,Eis- oder Reifglätte mindestens 1,6 mm betragen (§ 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
Neue Sommerreifen sind doch genauso gut, oder?
Nein! Selbst neue Sommerreifen helfen im Winter nicht weiter. Zwar haben sie ein gutes Profil, doch ohne Winterreifenmischung bleiben die Pneus zu steif, um sich sicher mit dem Untergrund (Grip) zu verzahnen.
Wie ist das mit dem Versicherungsschutz?
Bei einem Unfall, der nicht selbst verschuldet ist, zahlt die Versicherung des Unfallverursachers.
Doch wie ist das, wenn ich den Unfall selbst verschuldet habe? Dann trägt man die Kosten für den eigenen (Blech-)Schaden selbst und das ist meist deutlich teurer als ein Satz Winterreifen.
Vorsicht!
Auch die Kaskoversicherung kann ihre Leistungen um 20 Prozent mindern, wenn man nicht mit Winter-reifen unterwegs war, so das Urteil vom Landgericht Trier, ZfS 06/87.
Wann soll ich die Reifen wechseln?
In der Regel von "O" bis "O" (von Oktober bis Ostern), da sinken die verschlechtert sich in diesem Temperaturbereich bereits erheblich.
Viele Autofahrer halten Winterreifen erst bei Schnee und Eis für notwendig, dabei wird oft vergessen, dass die Leistungsfähigkeit von Sommerreifen bereits bei Temperaturen unter sieben Grad erheblich nachlässt. Wer also rechtzeitig im Oktober umrüstet, erhöht nicht nur seine Fahrsicherheit, sondern schont auch noch seinen Geldbeutel.
Woran erkenne ich das Alter meiner Reifen?

Wann ein Reifen produziert wurde, lässt sich an der vierstelligen
"DOT-Nummer" ablesen, die in jede Reifenflanke eingeprägt ist.
Die ersten beiden Zahlen zeigen die Herstellungswoche, die zweiten das Jahr der Herstellung.
Hier ein Beispiel:
4203 bedeutet also 42. Woche in 2003.
Wie schnell darf man mit Winterreifen fahren?
Die Fahrphysik wird auch durch Winterreifen nicht außer Kraft gesetzt - natürlich kann man auf Schnee niemals so schnell fahren, wie es der Reifen auf trockener Straße maximal erlaubt. Wie bei Sommerreifen gibt es aber auch bei den Winterpneus einen sogenannten Geschwindigkeitsindex.
Die Buchstaben stehen für
folgende Geschwindigkeiten:
Q - bedeutet maximal 160 km/h,
T - 190 km/h,
H - 210 km/h,
V - 240 km/h.
Sind Ganzjahresreifen eine Alternative?
Ganzjahresreifen stellen lediglich einen Kompromiss dar, deshalb müssen Einschränkungen gegenüber den Spezialisten Winter- und Sommerreifen in Kauf genommen werden. Die Mobilität und Sicherheit eines Winterreifens bei winterlichen Verhältnissen kann ein Ganzjahresreifen nicht garantieren.
Wir wünschen allzeit "Gute Fahrt".